Leider gibt es auch da eine großen Interpretationsspielraum von:
1: In diesemZustand hätte die Drone gar nicht in Betrieb gehn dürfen bis
2: Hat der Zustand der Drone ursächlich den Schaden verursacht.
Im Straßenverkehr wird das je nach Richter sehr unterschiedlich gesehen: z.B. Ein Auto mit sicheren aber nicht explizit eingetragenen Reifen ist in einen Unfall verwicklet, der ncith mit den Reifen zu tun hat ....
In letzter Zeit sucht man aber tatsächlcih eher nach der tatsächlichen Schadensursache - z.B. Pilotenfehler. ONsofern wäre es ja tatächlich hlfreich im Zweifelsfall einen Pilotenfehler zugugeben, bevor man großen Aufstand macht und die Schuld von sich weist.