Redmi Note 4 vom Zoll bekommen (Declaration of Conformity)

  • Hallo zusammen,
    ich habe ein Problem und ich hoffe ihr könnt helfen.


    Mein Redmi Note 4 (3GB/64GB) liegt beim Zoll und will abgeholt werden. Ich habe es über TinyDeals gekauft und nun hängt es beim Zoll und der Zollbeamte am Telefon meinte
    ich solle eine Rechnung, meinen Ausweis und eine Declaration of Conformity mitbringen.


    Ausweis ist kein Problem, Rechnung ist angefragt und sollte auch kein Problem sein, aber wo bekomme ich dieses Dokument her? auf der Webseite (http://www.mi.com/en/certification/) finde ich nur Dokumente für das Note 3, wie bekomme ich das Handy ausgehändigt?


    Ich dachte ich stelle die Frage mal euch, da ihr euer Note ja offenbar auch irgendwie bekommen habt.


    Ich freue mich auf eure Antwort.

  • (hatte dir vorhin noch in discord geantwortet)


    Tatsächlich gibt es auf der Seite kein Dokument für das Note 4. Ich bin mir nicht sicher, was dem Smartphone beiliegt, aber ggf. ist dieser Zettel auch in der Schachtel; dann musst du das Paket halt beim Zoll öffnen.


    Andererseits: Hast du dir mal das Dokument vom Note 3 angesehen? Siehst du da irgendwo, daß da 'Note 3' steht? Bevor ich gar nichts habe, würde ich das mitnehmen...

  • Es geht einfach nur um das CE Zeichen. Welches das Gerät nicht hat. Aber es gibt da ausnahmen, da du es für den Privat gebraucht benutzt und nicht weiter verkaufen willst. Und das CCC Zeichen welches das Gerät hat, steht über dem CE, die Tests sind noch ausführlicher als die für die CE Zertifizierung.


    Aber nimm das Dokument vom Note 3 einfach mal mit.

  • Angaben im Formular bitte selber jeweils ergänzen


    Guten Tag,



    Hiermit nehme ich wie folgt Stellung zu Ihrem Schreiben vom xxxx, in dem mir die Übergabe der beiden Geräte verweigert wird:


    Sie berufen sich dabei auf die Mitteilungen der Bundesnetzagentur, Standort xxxx, in der das Inverkehrbringen untersagt wird. Begründet wird die Ablehnung mit der nicht richtlinienkonformen CE Kennzeichnung und der fehlenden EG Konformitätserklärung; sowie der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung.


    Dazu erkläre ich Folgendes und zitiere die Ausnahmeregelungen zum Thema „Inverkehrbringen“:


    Ausnahmen:
    Der Blue Guide der EU von 2002 sieht einen Ausnahmekatalog von Tatbeständen vor, die nicht als „Inverkehrbringen“ gelten sollen und somit keine verordnungsspezifischen Pflichten der Hersteller und Händler begründen können.


    Es handelt sich nicht um ein Inverkehrbringen:
    § wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt die Richtlinie erfüllt
    § wenn ein Produkt einem Hersteller für weitere Vorgänge überlassen wird (z. B. Montage, Verpackung, Verarbeitung oder Etikettierung). Ein Produkt gilt erst dann als in Verkehr gebracht, wenn alle verarbeitungstechnischen Vorgänge abgeschlossen und es für den Absatz bereitgehalten wird. Vorgänge, die lediglich der Vorbereitung des Vertriebs (Aussonderung, Ent- oder Beladung etc.) dienen, untermalen diesem Ausnahmetatbestand nicht
    § wenn das Produkt vom Zoll (noch) nicht zum freien Verkehr abgefertigt oder einem anderen Zollverfahren unterworfen worden ist (z. B. Transit, Lagerhaltung oder vorübergehende Einfuhr), oder wenn es sich in einem Zollfreigebiet befindet
    § wenn das Produkt in einem Mitgliedstaat für den Export in ein Drittland hergestellt wurde
    § wenn das Produkt auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird, bevor es überhaupt zum Vertreib bereitgestellt wird ´
    § wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten befindet, wo es noch nicht bereitgestellt wird, sofern die anwendbaren Richtlinien keine anderslautenden Bestimmungen enthalten.


    Hiermit berufe ich mich auf die o.g. Ausnahmen, da der Hersteller der Geräte, die Fa. Xiaomi (http://www.mi.com):


    § mir als Bevollmächtigtem der die beiden Geräte überlässt um diese zu überprüfen und auf Fachmesseähnlichen Internetplattformen zu zeigen


    § mir diese Geräte für weitere Vorgänge z.B. der Überprüfung auf notwendige Vorgehensweisen zur Erfüllung der Richtlinien für den offiziellen, gewerblichen Vertrieb kostenlos überlassen werden


    § mir persönlich diese Geräte alleine zur Verfügung gestellt werden und diese, da sie noch nicht den Vorschriften entsprechen, nicht in den Verkehr gebracht werden.


    Ich bin kein Endverbraucher, an den diese Geräte zur Inbetriebnahme und Nutzung verkauft oder überlassen werden.


    Ich beantrage daher weder die Rücksendung der Ware, noch deren Vernichtung.
    Da die Hinderungsgründe der Marktüberwachungsbehörden nicht zutreffend sind, berufe ich mich auf die Ausnahmeregelung und meine oben gemachten Angaben und bitte um schnellstmögliche Freigabe der Sendung an mich.


    Mit freundlichen Grüßen




    Besten dank an https://tradingshenzhen.com :thumbsup:

  • Kurz zur Info für alle Interessierten:


    zwar habe ich von TinyDeal noch die Rechnung und eine "Verification of Conformity" bekommen, diese wurde allerdings vom Zoll nicht akzeptiert. Der gute Mann dort kannte Xiaomi und hatte ganz offenbar auch persönlich etwas gegen diese Marke. Fehlende CE Kennzeichnung, fehlende Unterschrift, das falsche Ladegerät und der fest verbaute Akku taten da ihren Rest. Ebenso ließen ihn auch die anderen mitgebrachten Unterlagen kalt.


    Nungut, ich habe mir schriftlich bestätigen lassen, dass ich das gerät nicht ausgehändigt bekommen habe und das er nun zurück zum Absender geht. Vermutlich renne ich meinem Geld jetzt mehrere Monate lang hinterher. Immerhin habe ich über Paypal gezahlt und somit Chancen es irgendwann wieder zu sehen.


    Unterm Strich war das meine erste und letzte Erfahrung mit Chinahandys (im wörtlichen Sinn, denn letztlich kommen sie ja alle mindestens aus dem asiatischen Raum). Ich habe mir soeben das Honor 8 in der 64GB Variante für mehr als das doppelte bestellt... Naja, Versuch macht kluch :)


    Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe


    Falls es jemand mit der Verification versuchen möchte, ich habe sie mal angehangen.

  • Ich bin kein Endverbraucher, an den diese Geräte zur Inbetriebnahme und Nutzung verkauft oder überlassen werden.

    Daher ist dieses Schreiben für Privatpersonen (Endverbraucher) nicht nutzbar. Bei gewerblichen Zwecken (was man dann wohl nachweisen muss) kann man dieses Schreiben ehr verwenden und wenn man ein Produkt aus einem Drittland gewerblich importiert, muss man dem Zoll eine EORI Nummer eigentlich vorlegen.

    Always believe that something wonderful is about to happen.

  • Hallo, ich habe leider das gleiche Problem wie borni83. Ende Oktober habe ich das Redmi Note 4 mit 64GB bei Geekbuying bestellt. Heute wollte ich das Smartphone dann eigentlich vom Zollamt abholen… . Allerdings konnte mir die Zollbeamtin das Redmi Note 4, aufgrund des fehlenden CE-Zeichens, nicht aushändigen. Sie nannte mir zwei Möglichkeiten: 1. Ich verweigere die Annahme und das Redmi Note 4 wird wieder zurückgeschickt oder 2. Sie lassen es vorher nochmal durch die Bundesnetzagentur prüfen. Ich habe mich dann für das Letztere entschieden. Die Zollbeamtin machte mir allerdings keine großen Hoffnungen und berichtete mir davon, dass viele Xiaomi Geräte zurückgeschickt werden.


    Wie gehe ich am besten vor, wenn die Prüfung von der Bundesnetzagentur negativ ausfällt? Habe ich mit der offiziellen Bestätigung, dass das Smartphone nicht nach Deutschland eingeführt werden darf, gute Chancen an mein Geld wieder zu kommen? (bezahlt per Paypal)


    Ich bin für jeden Rat sehr dankbar, danke!!!!

  • Geld solltest du im Zweifelsfall wieder erstattet bekommen durch Paypal. Komischerweise haben Geräte, die via DHL Express od. andere Express Dienstleister (EMS) ausgeliefert werden, keine Probleme beim Zoll in Leipzig oder Frankfurt! Es scheint ein paar sehr wichtige Beamte zu geben an anderen Dienststellen, die sich Punkte verdienen wollen.

    Always believe that something wonderful is about to happen.

  • Geld solltest du im Zweifelsfall wieder erstattet bekommen durch Paypal. Komischerweise haben Geräte, die via DHL Express od. andere Express Dienstleister (EMS) ausgeliefert werden, keine Probleme beim Zoll in Leipzig oder Frankfurt! Es scheint ein paar sehr wichtige Beamte zu geben an anderen Dienststellen, die sich Punkte verdienen wollen.

    Danke schon mal für die schnelle Rückmeldung. Ich habe die kostenlose Versandart Singapore Post ausgewählt, vielleicht war das mein Fehler :(. Auf jeden Fall habe ich jetzt noch mal Geekbuying angeschrieben, die dürften ja eigentlich von diesem Problem nicht zum ersten Mal hören.

  • Hast du schon ein Schreiben vom Zoll? Wenn ja, falls GB rumzickt, gleich einen PP Fall aufmachen. Danach nur noch über PP kommunizieren und unter gar keinen Umständen den Fall schliessen bevor die Kohle da ist! Egal was die sagen.


    Für die Zukunft am besten vorm bestellen informieren. Die problemlose Variante (priority mail) hätte 2,50€ mehr gekostet und wäre schneller gewesen. Mit Singapore Post hättest du im besten Fall noch 19% EUSt. draufgezahlt. Jetzt hast du außer trouble garnix. Also Augen auf beim Chinakauf ;-)

  • Geld solltest du im Zweifelsfall wieder erstattet bekommen durch Paypal. Komischerweise haben Geräte, die via DHL Express od. andere Express Dienstleister (EMS) ausgeliefert werden, keine Probleme beim Zoll in Leipzig oder Frankfurt! Es scheint ein paar sehr wichtige Beamte zu geben an anderen Dienststellen, die sich Punkte verdienen wollen.

    Das liegt daran, dass die die "Verzollung" gegen Gebühr übernehmen und der Zoll die Geräte garnicht zu sehen bekommt. Mit die teuerste Variante, da zu den 19% EUSt. auch noch die Kapitalbereitstellungsgebühr dazu kommt.

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