Haftpflichtversicherung

  • Moin Leute! Kennt jemand irgendeine Versicherung, die mir meine Mi Drone versichert? Bin mir der rechtlichen Lage in Deutschland bewusst. Hab schon etliche Versicherungen angeschrieben, bisher leider ohne Erfolg. Habe immer noch die Hoffnung, dass noch irgendwo eine Hintertür offen steht. Falls nicht, geht das gute Stück leider wieder zurück. Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort! Gruß

    • Erweiterte Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht über 1.000 g und bis 5 kg "außerhalb von Modellfluggeländen innerhalb Deutschlands "
    • und geschlossener Räume
    • Haftpflichtversicherung für Flugmodell über 25 und bis zu 150 kg
    • Weltweite Zusatzversicherung für Modellflug

    da steht ausserhalb:)

    • Erweiterte Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht über 1.000 g und bis 5 kg "außerhalb von Modellfluggeländen innerhalb Deutschlands "
    • und geschlossener Räume
    • Haftpflichtversicherung für Flugmodell über 25 und bis zu 150 kg
    • Weltweite Zusatzversicherung für Modellflug

    da steht ausserhalb:)

    Hab ich nicht gelesen, tut mir leid. Ich habe jetzt mal dort persönlich persönlich angefragt, ich traue dem ganzen noch nicht wirklich.

    • Erweiterte Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht über 1.000 g und bis 5 kg "außerhalb von Modellfluggeländen innerhalb Deutschlands "
    • und geschlossener Räume
    • Haftpflichtversicherung für Flugmodell über 25 und bis zu 150 kg
    • Weltweite Zusatzversicherung für Modellflug

    da steht ausserhalb:)


    "Einzelmitglieder, die Flugmodelle mit einem Gesamt-Abfluggewicht von mehr als 1.000
    Gramm auch außerhalb von Modellfluggeländen (auf der „grünen Wiese“) und innerhalb geschlossener
    Räume (indoor) bis 5 Kilogramm betreiben möchten, müssen für diesen privaten
    Einsatz eine Zusatzversicherung abschließen. Die Zusatzversicherung gewährleistet weltweiten
    Versicherungsschutz. Alle DMFV-Mitglieder gemäß den auf Seite 5 de§nierten Bedingungen,
    können diesen weltweiten Versicherungsschutz erlangen. Damit dieser besteht, müssen
    die relevanten gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden."


    Da die Sendeleistung unzulässig ist, besteht meiner Ansicht nach somit kein Versicherungsschutz.

  • Kann man die Mi Drone den bei der DMO versichern? Sprich hat man einen tatsächlichen Versicherungsschutz (Stichwort Verstoß gegen hier geltende Vorschriften)?


    Danke :)

    Ähm, zumindest habe ich alle meine Fluggeräte dort versichert, inklusive der Drohnen. Lies doch einfach mal den von mir geposteten Link, dort steht doch alles...


    Bitte sehr ;)

  • Ähm, zumindest habe ich alle meine Fluggeräte dort versichert, inklusive der Drohnen. Lies doch einfach mal den von mir geposteten Link, dort steht doch alles...


    Bitte sehr ;)

    Habe dort mal Angefragt. Tatsächlich besteht, wie wahrscheinlich bei allen anderen Versicherungen, tatsächlicher Versicherungsschutz bei der Mi Drone nicht....leider. Ohne Versicherung ist mir das Risiko leider zu hoch :/

  • Leute,


    ihr müsst das grundsätzlich alles in Frage stellen!
    DENN, die Xiaomi Drohne hat kein CE Zeichen und ist somit nicht für den deuschen Markt zugelassen! Auch eine durch ein Konfomitätsbewertungsverfahren erwirkte Einzelzulassung die man noch anstreben könnte, würde auf Grund ihrer zu starken Frequenzsendeleistung der Funksteuerung nicht zu bekommen sein (laut Funkanlagengesetz).

    Und KEINE Versicherung in ganz Deutschland wird Dir deswegen eine Schadensdeckungten bestätigen!

    Denn diese verweisen immer auf ihre „Nebenbestimmungen“ oder dem sog. „Kleingedruckten“. Und dort steht immer irgendwo der Satz (oder zumindest sinngemäß) folgendes:


    „Gesetzliche und behördliche Auflagen, Verordnungen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten“

    Damit würden die Versicherungen im Schadensfall nie zahlen müssen (vorausgesetzt sie bekommen raus das Euer China-Gadget den Schaden verursacht hat) und glaubt mir, wenn es um hohe Summen geht, dann sind die Versicherungen sehr genau! Egal ob es gebrannt hat oder ihr mit dem Gerät irgendwie einen großen Schaden verursacht habt

    Im Fall der Xiomi-Drohne bedeutet es also:

    Bei einer Kontrolle durch die Polizei brauche ich zwar nur eine feuerfeste Plakette“ an der Drohne (habe ich) und muss mich an die Drohnenverordnung halten aber ich muss auch einen Versicherungsnachweis vorweisen der belegt, dass ich die Drohne versichert habe! Ansonsten droht ein Bußgeld!


    Also zahle ich somit für eine Drohnenversicherung (ca.80-100 € im Jahr), obwohl ich genau weiß, dass bei einem Schaden die Versicherung nicht zahlen wird! Also im Grunde nur für die formale Bestätigung das ich die Drohne versichert habe. Denn ohne Versicherungsnachweis mache ich mich eigentlich schon strafbar. Ein Teufelskreis!


    Ich habe mich damit abgefunden und habe mir eine Versicherung gesucht, eine allg Haftpflichversicherung die expliziet Drohnenfliegen mitversichert und ALLES drin hat was ein Drohnenpilot so machen will ..

    Auch wenn sie 73€ im Jahr kostet, so kann man mit zB meinem Code 2C8E2 den Beitrag gleich bei der Anmeldung schon auf 66 € senken und wenn man es möchte bekommt man später auch eine schriftliche Bescheinigung für die Polizei. Ich betone ausdrücklich, dass es letztlich jeder selber entscheiden muss und es keine Werbung für die Versicherung sein soll (da sie ja auch nicht zahlen würde). Ich persönlich habe mich für Haftpflicht Helden Versicherung entscheiden. So habe ich zumdienst etwas für die Polizei in der Hand. Was ihr macht müsst ihr selber wissen ...

    Aber verabscheidet Euch davon, dass irgendeine Eurer Versicherungen bei einem Schaden zahlen werden, oder Euch eine Versicherungsübernahme der Xioami-Drohne (mit Schadenübernahme) bestätigen werden, da sie sich mit dem "Kleingedrucken" (s.o.) immer rausreden können!


    Ich fliege nur in den gesetzlichen Ramenbedingungen und meistens über unbewohntem Gebiet (oder habe die Erlaubnis), fliege nur auf Sicht und in den gesetlichen Entfernungen und Höhen, habe meinen Drohnen-Versicherungsnachweis dabei und das feurerfeste Schild an der Drohne. Damit bin ich bei Kontrollen und sonst was erst mal auf der sicheren Seite ...

  • @Huetti , auch bei Deiner DMO Versicherung (wie bei jeder anderen auch) findet man in den Versicherungsbestimmungen den Part den ich im vorherigen Post beschrieben habe. Auch mit diesem Satz ist die Mi Drohne aus der Versicherung "raus"!


    Zitat

    2. Grundlage der Versicherung

    1. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.

    Denn die Xiaomi Drohne hält eben nicht die gesetzlichen und behördlichen Vorschrift ein. PUNKT!


    Diesen (oder ähnlichen) Passus findet ihr in JEDER Versicherung! Sommit muss die Versicherung im Schadensfall schlicht nicht zahlen!

    Das sagen sie Euch natürlich nicht beim Abschließen der Versicherung (auch ein Grund, warum sie meistens nicht nach der genauen Bezeichnung fragen), denn sie kassieren ja trotzdem gern die Versicherungsbeiträge :evil:

  • Leute,


    ihr müsst das grundsätzlich alles in Frage stellen!
    DENN, die Xiaomi Drohne hat kein CE Zeichen und ist somit nicht für den deuschen Markt zugelassen! ....

    Das CE-Kennzeichen als Zulassungszeichen für eine Drohne oder irgendwelche anderen Gerätschaften zu bezeichnen ist völlig absurd. Dieses Kennzeichen ist weder ein Qualitätsmerkmal noch ein Hinweis auf eine behördliche Zulassung. Infos zur CE-Kennzeichnung findet man unter dem Link

  • Im Grunde hast Du vielleicht sogar Recht, das CE-Zeichen ist kein direktes Zulassungszeichen. Ist aber im Grunde auch egal. Es geht darum, dass das CE Kennzeichen eine Konformität mit dem europäischen Vorschriften und Gesetzen bestätigt.


    Ob CE Kennzeichen jetzt drauf ist oder nicht ist im Grunde irrelevant, wenn sie das Zeichen hätte würde man sie nur ohne Problem versichern können bzw würde im Streitfall auch Versichert sein.


    Nur Leider nicht hält unsere Drohne die europäischen (deutschen) gesetzlichen Bestimmungen des Funkanlagengesetz eben nicht ein.


    Das Funkanlagengesetz bezieht sich im Falle unserer Drohne ausschließlich auf die Sende- und Empfangsteile der Funkfernsteuerung, die in Deutschland durch die EU-Richtlinie 2014/53/EG (Radio Equipment Directive – RED) und seit dem 13. Juni 2017 durch das darauf basierende Funkanlagengesetz (FUAG) reguliert wird. Leider ist die Sendeleistung und Frequenz unserer Drohen nicht mit diesem GEsetz konform...


    Natürlich kannst Du auch Geräte ohne CE-Kennzeichnung in Deutschland betreiben. Das ist ja auch nicht die Fragestellung in der Threadüberschrift. ABER, offiziell einführen (und das ist das wichtige an der Stelle) dürftest Du sie eben nicht! Und unsere Drohne kommt aus China und nicht aus Europa!


    Denn Du darfst nur elektronische Dinge einführen die entweder im Vorfeld geprüft worden sind und dann ein CE Kennzeichen tragen oder eben wenn Du kein CE Kennzeichen auf dem Gerät hast, müsstet Du zumindest ein Konformitätsbewertungsverfahren eigenhändig beim zuständigen Amt Zoll/TÜV erwirken. Diese gibt Dir dann expliziet für Dein Einzelgerät die Zuslassung zur Einfuhr in Deutschland. Ohne eines der beiden Dinge macht man sich schon beim Einführen strafbar. Jedoch sind wir als reine Besteller (erst einmal) fein raus, da wir nicht als Einführer im Sinne des Gesetzes gelten.


    Aber die Xiaomi-Drohne funkt eben nicht in der Norm des Funkanlagengesetzes, daher bekommt sie eben kein CE-Zeichen und (ohne Umbau) auch kein positives Konformitätsbewertungsverfahren.


    Und auch wenn Du Dich durch den Betrieb erst mal nicht strafbar machst, es sei denn Du störst irgenwo den Funkverkehr, so wird sie Deine Versicherung IMMER auf den Passus im Kleingedruckten berufen können und im Streitfall NICHT zahlen! Sie werden schreiben, da die Drohen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, zahlen wir nicht. PUNKT!


    Und ohne Bescheinigung das Deine Drohne versicht ist, machst Du Dich auch als Betreiber strafbar ... das eben leider die Krux

  • Hier wird ja einiges wild durcheinander gewürfelt.

    Natürlich kannst Du auch Geräte ohne CE-Kennzeichnung in Deutschland betreiben. Das ist ja auch nicht die Fragestellung in der Threadüberschrift. ABER, offiziell einführen (und das ist das wichtige an der Stelle) dürftest Du sie eben nicht! Und unsere Drohne kommt aus China und nicht aus Europa!


    Nach dieser Aussage müssten 100% aller Produkte ohne CE-Kennzeichen aus China und den USA beim Zoll hängenbleiben, was definitiv nicht der Fall ist. Eventuell kann man Probleme bekommen wenn man solche Produkte gewerbsmässig weiter verkauft. Als Privatanwender eher nicht. Das hast du ganz richtig erkannt.

    Aber die Xiaomi-Drohne funkt eben nicht in der Norm des Funkanlagengesetzes, daher bekommt sie eben kein CE-Zeichen und (ohne Umbau) auch kein positives Konformitätsbewertungsverfahren.

    Auch was das Funkanlagengesetzt betrifft, werden immer Händler und Hersteller in die Pflicht genommen. Außerdem sind Amateurfunkanlagen und Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen ausgenommen. Siehe hierzu auch -> wikipedia.de


    Ob sich eine Haftpflichtversicherung so einfach herausreden kann bezweifle ich stark. Solange nicht Fahrlässigkeit nachgewiesen ist, dürfte es schwer fallen, denn der Versicherungsvertrag hätte bei eingehender Prüfung des Versicherungsunternehmens nicht zustande kommen dürfen. Somit wärst du als Versiccherungsnehmer "übervorteilt" worden.


    Ansonsten ist selbstverständlich beim Betrieb von Drohnen das geltende Recht (Drohnenverordnung) zu beachten. Ich verlinke mal den Flyer des BMVI und hoffe damit etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

  • Du kannst an dieser Stelle sicher auch nur vermuten und hoffen das die Versicherung zahlt.


    Und ich behaupte weiterhin, daß die Versicherung sich auf ihr Kleingedruktes berufen wird und nicht zahlen wird. Eben ganz simpel nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Man kann nur hoffen, dass die Versicherung bei einer Bagatelle ohne große Nachfrage zahlt (wobei ich selbst das bezweifle) Aber spätestens wenn es um große Summen geht werden sie das genau nachforschen... und da Du diese Nebenbestimmungen anfangs unterschrieben hast, werden sie sich auch darauf berufen, ob du es vorher wusstest oder nicht. Wie heißt es so schön :Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


    Aber Hoffnung stirbt bekanntlich immer zum Schluß.


    Ich hoffe für Dich, dass es nie zum Streitfall kommt... oder noch besser, frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach.... Auf die Antwort bin ich gespannt

  • Du kannst an dieser Stelle sicher auch nur vermuten und hoffen das die Versicherung zahlt.

    Ja, denn ich habe keinen Nachweis ob und mit welchem Ergebnis da irgendwelche Rechtsstreitigkeiten gelöst wurden. Wenn man aber bedenkt das die Haftpflichtversicherung auch greift wenn man mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrrad einen Unfall verursacht und sich nicht an die geltenden Regeln (fahren auf dem Bürgersteig entgegen der Fahrtrichtung) hält, dann könnte ich mit meiner Vermutung nicht ganz so falsch liegen.

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