Haftpflichtversicherung

  • Viel Text ....

    Aber so wie ich das sehe, gilt es so, wenn man auf ein CE Kennzeichen verzichten will, dann muss man aber EU-Konformitätserklärung einreichen. Und das ist sicher nie erfolgt.

    Außerdem steht bei unserer Drohne ja das Funkanlagengesetz, die einfach ausgedrückt sagt, das unsere Drohne zu stark funkt (sendet) und somit mit gesetzeskonform ist.

  • Viel Text ....

    Aber so wie ich das sehe, gilt es so, wenn man auf ein CE Kennzeichen verzichten will, dann muss man aber EU-Konformitätserklärung einreichen. Und das ist sicher nie erfolgt.

    Außerdem steht bei unserer Drohne ja das Funkanlagengesetz, die einfach ausgedrückt sagt, das unsere Drohne zu stark funkt (sendet) und somit mit gesetzeskonform ist.

    https://www.buzer.de/gesetz/12620/b29477.htm


    "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 und 14 mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."

  • Na ja, ich denke nicht, dass man in Deutschland, bei Einhaltung der "normalen" Drohnenverordnung und nur als Betreiber der Drohne (nicht wie der Einführer der Drohne von der die Verordnung spricht) überhaupt eine Strafe zahlen muss.

    Wichtig ist halt nur, dass man die Drohnenverordnung zwingend einhält (nur da fliegt wo es erlaubt ist und sich niemand beschwert) und seine Versicherungsbescheinigung dabei hat.


    Ordnungswiederichkeiten belaufen sich meist zwischen 10-50€ ... anders sieht es da im Ausland aus, da habe ich schon Horrorgeschichten gelesen (die abre auch nicht stimmen müssen).


    Macht Euch nicht verrückt, haltet Euch an die Drohenverordnung, habt die Versicherungsbescheinigung dabei und fragt im Zweilfel die Grundstüksbesitzer bzw bei der Komune vor Ort wo ihr fliegen dürft.

  • Wichtig ist halt nur, dass man die Drohnenverordnung zwingend einhält (nur da fliegt wo es erlaubt ist und sich niemand beschwert) und seine Versicherungsbescheinigung dabei hat.

    Wie soll man denn die Drohnenverordnung einhalten und die Versicherungsbescheinigung dabei haben, wenn die Drohne aufgrund von Gesetzesverstößen gar nicht versicherbar ist? Homerfan - Du hast ja persönlich auf das Funkanlagengesetz, fehlende CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung hingewiesen.

  • @AcidRain ich bin nicht der Einführer, solange ich nicht damit handle!


    --------------------------
    Die Definition, wer unter den Begriff des Einführers fällt, findet sich in § 3 Abs. 1 Nr. 14 FuAG wieder.
    Dort heißt es:
    "jede in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die eine Funkanlage aus einem Drittstaat in Verkehr bringt;"


    Nun muss man noch das Inverkehrbringen näher defininieren. Die Definition dafür findet sich in § 3 Abs. 1 Nr. 10 FuAG wieder.
    Dort heißt es:
    das erstmalige Bereitstellen von Funkanlagen auf dem Markt der Europäischen Union;


    Es geht noch weiter, nun muss man das Bereitstellen definieren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9):
    jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe einer Funkanlage zum Vertrieb, zum Gebrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;


    Dabei ist das letzte Wort "Geschäftstätigkeit" entscheidend. Diese liegt nicht vor, wenn Sie die Drohne privat importieren ohne Veräußerungsabsicht.

    Deswegen bin ich kein Einführer und unterfallen nicht der Regelung des § 12 FuAG.

    -----------------------------


    @SoLeo da ich eine Versicherung gefunden habe, bei der ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, die auch explizit Drohnen mitversichert und mir dafür die besagte Bescheinigung ausgestellt hat.

    ABER: ich zahle den Beitrag von 66€ im Jahr für die "normale Haftpflichtversicherung, wissend, dass ich bei einem Drohnen-Versicherungs-Fall, höchstwahrscheinlich auf meinen Kosten sitzen bleibe...

    ABER: (und das war/ ist mir wichtig gewesen) Bei einer Kontrolle kann mir erst mal keiner was...

  • SoLeo da ich eine Versicherung gefunden habe, bei der ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, die auch explizit Drohnen mitversichert und mir dafür die besagte Bescheinigung ausgestellt hat.

    Es kann doch so einfach sein. :)

    Link zum Versicherungsunternehmen einstellen oder es benennen und die unnötigen Hinweise auf Gesetze, Verordnungen, CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung löschen. Damit wäre dem TE und anderen echt geholfen... :thumbup:

  • Ich wollte nur nicht einfach den Link zu der Versicherung einstellen ohne auch Hintergrundinfos und Problematiken zum allg. Thema dazuzuschreiben.

    Das wäre irreführend, untransparent und unseriös.


    Außerdem habe den Link dazu ja schon hier im Thread mit aufgeführt!


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!