Zu 1: ✅
Zu 2: ✅
Zu 3: Ist bei mir die zweite Seite von Punkt 2
Dann habe ich noch die "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. Paragraph 4 Abs. 5 FZV". Das ist die Betriebserlaubnis.
[/size]
Bei mir wurde auch nur (das weiße) Blatt 4 abgestempelt = Betriebserlaubnis. Fertig.
Hallo,
also ihr seid der Meinung bei dem Blatt4, das jeder mitbekommen hat und wo auf der Rückseite u.a "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach §4 Abs.5 FZV" steht ist die BA!
Da bin ich mittlerweise nicht so sicher.
Ich hatte ja extra bei der Zulassungsstelle gefragt ob dies die BA sei, darauf kam dann die Antwort: Ich Zitiere "Nein! dies ist nur das Gutachten was für die Ausstellung der BA nötig ist, sehen Sie hier auf der Rückseite dieses Blattes steht ja auch Gutachten"
Wer jetzt hier im Recht ist kann ich nicht sagen, jedenfalls sieht es für mich so aus, das hier ne Menge Leute mit ungültiger Betriebserlaubnis herumfahren.
Ich will aber keinen Verunsichern - warscheinlich sind beide Varianten (abgestempeltes Gutachten - neu erstellte BA) gültig.
Sonst hätte es ja auch Probleme beim Versicherer gegeben.
Gruss Donald