Infos über das neue, europäische Drohnengesetz

  • ich weiß, ein leidiges und leider nicht sehr angenehmes Thema aber ... das Neue europäisches Drohnengesetz kommt (sehr bald) [Blockierte Grafik: https://mi-forum.net/images/smilies_xf/s_icon_e_confused.gif]


    Ich möchte im Vorfeld darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen aus verschiedenen Internetquellen und Übersetzungen zusammengetragen sind. Diese Information wurde zwar nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt aber erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie soll nur zur Information dienen und Euch helfen bzw etwas "Licht" auf die komplexen Gesetze zu werfen. [Blockierte Grafik: https://mi-forum.net/images/smilies_xf/s_icon_cool.gif]


    Für eine Neuregelung und vor allem Vereinheitlichung (Harmonisierung) der Gesetze zum Fliegen mit Drohnen in Europa, wurde schon 2018 von einer EU-Kommission eine Gesetzesvorlage der EASA (European Aviation Safety Agency) vorgelegt. Am 12. März 2019 wurde dieser Vorlage nun angenommen. Der europäische Gerichtshof bzw. das EU-Parlament hat nun noch 2 Monate Zeit für die finale Prüfung.


    Voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2019 erfolgt dann die Veröffentlichung und damit tritt diese Regelung dann auch in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende, 2017 veröffentlichte, deutsche Drohnenverordnung!


    Das neue EU Drohnengesetz bzw. die EU-Richtlinie definiert dann einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder.

    Zusätzlich gibt es aber weiterhin länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten, die zusätzlich erfüllt werden müssen.


    Grundsätzliche Einteilung des neuen Gesetzes sind nun Unterscheidungen in sog. Anwendungsszenarien:


    1) Open,

    2) Specific,

    3) und Certified



    1) OPEN (Offen) gedacht für Drohnen und Flüge mit geringem Risiko (der „normale“ Hobbyflieger)


    maximale Flughöhe 120 Meter (zurzeit auf 100 m beschränkt!)

    Flug nur in Sichtweite (wie jetzt auch schon)

    Versicherungspflicht (Achtung: hier gibt es wohl Vorgaben der einzelnen Länder – nicht definiert durch die EU-Regelung) (wie jetzt auch schon)

    Mindestalter ist nicht definiert worden aber wird wohl auch auf Länderebene festgesetzt

    Plakette (wie jetzt auch schon) / [NEU] Kennzeichen mit Registrierungsnummer des Piloten ab Drohnen-Klasse C1 [Risikoklassen bzw. Drohnenklassen erläutere ich weiter unten]

    Flugbestimmungen und -regeln des jeweiligen EU-Landes beachten – z.B. Abstand zu Flugplätzen, Fliegen über Menschenansammlungen usw. (wie jetzt auch schon)

    Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (wie jetzt auch schon)

    weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne


    Zusätzlich hat "OPEN" Kategorie noch 3 weitere Zusatz-Kategorien bekommen:


    A1: Flug über Personen (nicht aber Menschenansammlungen im Freien)


    A2: Flug in der Nähe von Menschen (aber in sicherer Entfernung)


    A3: Flug weit weg von Menschen


    Die Auflagen A1 bis A3 ergeben sich aus den Drohenklassen/Risikoklassen (weiter unten)



    2) SPECIFIC (spezifisch) gelten für Drohnen-Einsätze, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie OPEN überschreiten (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtweite usw.)


    hierfür sind spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich

    dafür wird es aber recht klar definierte Standard-Szenarien geben, die man auch ohne Ausnahmegenehmigung durchführen kann. Zumindest wenn man eine gesonderte „kleine“ UAS Operator Lizenz / Zertifizierung hat. Diese Lizenz nennt sich: Light UAS operator certificate (LUC). (Zu den Standart-Zertifizierungen werden sicher auch FPV Racer gehören).

    Außerdem gibt es hier dann auch noch „spezielle Auflagen“ (mir bis dato noch nicht bekannt)



    3) CERTIFIED (Zertifiziert) gedacht für Spezialanwendungen (z.B. in der Industrie, Transportwesen, etc.), also eher bei beruflicher bzw. kommerzieller Nutzung.


    spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen erforderlich (sowohl für die Drohne als auch den Operator und die Crew) [nach genauere Angaben habe ich nicht gesucht]

    Auch hier wird es weitere „spezielle Auflagen“ (mir bis dato noch nicht bekannt) geben



    Wie oben bereits erwähnt werden die Drohnen nun in einzelne Risikoklassen / Drohnenklassen eingeteilt.

    Diese sehen wie folgt aus:


    Klasse C0

    Drohnen unter 250g Startgewicht

    Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0

    (alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)


    Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

    Gebrauchsanweisung (in Sprache des Landes)

    muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben

    muss einstellbares Höhenlimit besitzen

    keine scharfen Kanten


    Wenn obiges zutrifft, gilt folgendes:

    Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung


    weitere Vorgaben / Gebote und Verbote:

    Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

    Pilot / Steuerer muss nicht registriert sein

    Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)



    Klasse C1

    Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht


    Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

    Gebrauchsanweisung (in Sprache des Landes)

    Fluggeschwindigkeit auf 19m/s begrenzt

    Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten) [keine Ahnung wie das aussehen soll??? Siehe Link unten]

    Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)

    muss ein einstellbares Höhenlimit besitzen

    keine scharfen Kanten


    Wenn obiges zutrifft, dann gilt folgendes:

    Drohne benötigt eine elektronische ID (auslesbarer Chip ähnlich wie bei Tieren) und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung (automatische No-Fly Area Karten - Flugverbotszonen)


    weitere Vorgaben / Gebote und Verbote:

    Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

    Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)

    Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen

    Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)



    Klasse C2 (hier würde ich unsere Mi-Drohne sehen)

    Drohnen unter 4kg Abfluggewicht


    Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

    Gebrauchsanweisung (in Sprache des Landes)

    Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten) [keine Ahnung wie das aussehen soll??? Siehe Link unten]

    Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)

    muss ein einstellbares Höhenlimit besitzen

    Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll [keine Ahnung wie das aussehen soll???]


    Wenn obiges zutrifft, dann gilt folgendes:

    Drohne benötigt eine elektronische ID (auslesbarer Chip ähnlich wie bei Tieren) und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung (automatische No-Fly Area Karten - Flugverbotszonen)


    weitere Vorgaben / Gebote und Verbote:

    Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

    Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (kleiner Drohnen-Führerschein)

    Pilot muss einen theoretischen Test in einem anerkannten Prüfzentrum absolvieren (großer Drohnen-Führerschein) [werde dazu später mal mehr schreiben...]

    Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen

    Es darf nur in einer sicheren Entfernung zu Menschen geflogen werden (Unterkategorie A2):

    Im Low-Speed-Modus mindestens 5 Meter Abstand zu Personen und außerdem mindestens einen horizontalen Abstand, so groß wie die aktuelle Höhe (1:1 Regel, bedeutet: bei 10 Metern Flughöhe mindestens 10 Meter Abstand, usw.)


    Klasse C3 und C4

    Drohnen über 4 kg aber unter 25kg Abfluggewicht

    alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4 (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)


    Klasse C3

    Auflagen wie Klasse C2 + (siehe weiter unten)


    Klasse C4

    Auflagen wie Klasse 2, nur zusätzliche Auflagen für den Hersteller (außer Eigenbau):

    kein automatischer / autonomer Flug erlaubt

    Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht. (dies soll wohl hauptsächlich für alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle sein die zB immer auf ausgewiesenen Flugplätzen fliegen)


    Sowohl für Klasse C3 als auch für C4 gilt, wegen des größeren Gewichtes, folgendes als gravierender Unterschied zu Klasse C2:

    Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können (Unterkategorie A3)


    Als letztes will ich noch zur offiziellen Seite der EASA verlinken, wo die Originalvorlage nachgelesen werden kann (nur in Englisch!): Link zum Gesetzesentwurf der EASA


    PS:

    Zum Thema „Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch“ habe ich „auf die Schnelle“ nur einen Forumsthread in einem Drohnenforum gefunden in dem mit allerlei Formeln hantiert wird. Dafür habe ich zu wenig in der Schule aufgepasst als das ich da eine Beurteilung zu unserer Drohne errechnen könnte. Evtl. haben wir hier ja ein paar schlaue Köpfe die das mal für unsere Drohne ausrechnen können ^^

    Link zum Drohnenforum zur Berechnung von Bewegungsenergie. Physiker hier klicken

  • Das ist einfach die Formel für die Bewegungsenergie: 1/2 * m * v2 = E

    m: Masse der Drohne in kg

    v: Geschwindigkeit in m/s

    E: Energie in Joule

    Bei einem Gewicht von 1,39kg und einer Geschwindigkeit von 19m/s macht das ca. 250J.

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