Xiaomi Ninebot Mini Segway (2015)

  • Hallo Brunbjoern, hier in München lief das so:

    Zum Ninebot war ein DIN A4 Papier beigefügt das da heißt "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach $ 4 Abs 5 FZV".

    Hier waren bereits alle Daten zu meinem Ninebot auf der Rückseite ausgefüllt einschließlich Seriennummer. Die Eintragung des Halternamen/-adresse ist dabei nicht üblich.

    Dieses Papier wurde auf der Zulassungsstelle mit einem Dienstsiegel der Landeshauptstadt München, einer Listennummer (wahrscheinlich wurde der Vorgang in dieser Liste dokumentiert) und mit einer Unterschrift des Beamten/Angestellten versehen. Konsten 10,80 Euro.

    Damit hast Du zusammen mit der Versicherungsbescheinigung alle notwendigen Papiere beisammen.

    Ich bin mir sicher dass die FZV als "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)" bundesweite Gültigkeit hat und es keine "länderspezifischen" Abweichung gibt ("spezifisch" ist höchstens der Wissensstand des jeweiligen Sachbearbeiters 8o).

    Deshalb würde ich nochmal mit deinem "Papier" zur Zulassungsstelle gehen und Stempel, Listenvermerk und Unterschrift fordern.

    Die Gebühr die dafür anfällt könnte allerdings von Bundesland zu Bundesland (geringfügig) verschieden sein.

    Sollte dieses Papier nicht dabei gewesen sein, dürfte es schwieriger werden da die Eintragungen im "Papier" wohl auf Grund des für dieses (mein) Fahrzeug erstellten DEKRA-Gutachtens basieren.

    Gruß Horst

  • Horst, vielen Dank für Deine Beschreibung!


    Das Problem hier in Hessen ist folgendes:

    Das es keine Typgenehmigung für das Teil gibt, ist eine Einzelbetriebserlaubnis auszustellen. Es heisst ja auch "Gutachten zur Erlangung der Betriebsgenehmigung nach §21 ...". In Hessen ist das allerdings so geregelt, dass diese nur von zentralen Ämtern ausgestellt wird. Meine Zulassungsstelle kann das nicht machen ("Wir haben hier keine Ingenieure sitzen"), Für mich ist Marburg zuständig. Dies kann man praktischerweise Online erledigen, allerdings werden hierfür €39.80 fällig, es gibt keine Möglichkeit, dies im Antrag zu ändern.
    Marburg prüft den Antrag gewissenhaft, vermutlich werden dutzende teuer ausgebildete Ingenieure den Antrag genauestens prüfen, forschen und intensiv diskutieren, ob man ihm genügen kann und darf. Dann bekommst Du irgendwann die Unterlagen per Post zugeschickt (sinngemäß: "aus Kostengründen erfolgt die Zusendung nicht als Einschreiben") und man darf dann erneut zur Zulassungsstelle um für €10,50 dann endlich die Bescheinigung abstempeln zu lassen.

    Und vermutlich kann ich dann versuchen, die Differenz wieder zurück zu fordern. Tolle Sache.

  • Moin, mal ne andere Frage - funzt bei Euch das Remote? Bei mir neigt sich der Mini nach vorn und hinten, dreht auch im Kreis, will aber nicht vorwärts/rückwärts fahren.

    2 Smartphones probiert, gleiches Ergebnis. Probiert immer ohne Lenker...

    Gruß, Mike

    Ohne Lenker geht das nicht, weil der höhere Schwerpunkt fehlt!

    Lässt sich nur mit Knielenker per Remote steuern!

  • Hab Stempel und Unterschrift auf diesem Papier bekommen. Keine Listennummer, kein Name eingetragen. Das sei nicht notwendig. Die Zulassungsstelle war sowieso überfordert und sie wussten nicht so recht, was sie machen sollten. Sie haben dann in Marburg angerufen. Man hat sich dann darauf geeinigt, das stempeln zu können. Ich musste nichts dafür bezahlen.

  • Hallo SilSte, ich habe das mal für einen Airwheel S6 probiert.

    Die meisten Anforderungen (Beleuchtung, Reflektoren, Kennzeichenhalter, Bremsverzögerung) wären relativ einfach zu erfüllen gewesen.

    Letzlich scheiterte es an der EMV-Prüfung, die hätte rund 500 Euro gekostet (wenn ich jemanden gefunden hätte der das überhaupt macht).

    Gruß Horst

  • Hallo Brunbjoern, war bei Deinem Ninebot dieses DIN A4 Papier "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4 Abs 5 FZV" beim Kauf dabei?

    Auf der Rückseite dieses Papier steht "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (§4 (5) FZV)" und ist mit den Fahrzeugdaten bereits befüllt.

    Gruß Horst

  • Hallo, ich überleg mir den Mini Street zu holen. Kann mir jemand sagen, ob es im groben „legal“ ist, wenn ich einfach den Knielenker inkl. Lichter/Klingel auf den Mini Street packe anstatt den Handlenker?


    Danke für eure Hilfe!

  • Hallo maxharrison, eine verbindliche Aussage wird Dir hier wohl keiner geben können.

    Die Mobilitätshilfeverordnung (MobHV) besagt im §1 Absatz 4, dass das Fahrzeug mit einer "..lenkerähnlichen Haltestange.." ausgerüstet sein muss.

    Weiterhin steht in §7 Absatz 4 dass man "..nicht freihändig fahren" darf.

    Beim Street wird daher einerseits der Knielenker durch den Handlenker ersetzt und anderseits gründet sich die die Einzelbetriebserlaubnis für den Mini explizit auf die Mobilitätshilfeverordnung.

    Meines Erachtens wird durch die Verwendung des Knielenker die Einzelbetriebserlaubnis daher ungültig.

    In der Praxis werden die meisten "Grünen" allerdings diese Details nicht kennen, aber verlassen darauf solltest Du Dich nicht.

    Gruß Horst

  • Hallo Horst,


    Das ist mir natürlich bewusst. Vielen Dank für deine ausführliche und ehrliche Meinung. Ich denke die meistens hier kennen ich vielleicht besser aus als ich, deswegen habe ich einfach mal gefragt.


    VG maxharrison



    Danke für eure Hilfe!

  • Hallo Brunbjoern, war bei Deinem Ninebot dieses DIN A4 Papier "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4 Abs 5 FZV" beim Kauf dabei?

    Auf der Rückseite dieses Papier steht "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (§4 (5) FZV)" und ist mit den Fahrzeugdaten bereits befüllt.

    Gruß Horst

    Ja, war dabei, aber das ist nur ein Gutachten, womit eine Einzelbetriebserlaubnis überhaupt erst ermöglicht wird. Das ist noch nicht die Betriebserlaubnis. Diese muss von der Zulassungsstelle ausgestellt werden (Bestätigung durch Stempel auf dem Gutachten/Fahrzeugschein). In Hessen werden Einzelbetriebserlaubnisse nur zentral durch Fulda und Marburg (Ausnahme: Hochtaunuskreis) ausgestellt, deshalb ist es bei uns in der Praxis teurer und aufwändiger.

  • Ja, war dabei, aber das ist nur ein Gutachten, womit eine Einzelbetriebserlaubnis überhaupt erst ermöglicht wird. Das ist noch nicht die Betriebserlaubnis. Diese muss von der Zulassungsstelle ausgestellt werden (Bestätigung durch Stempel auf dem Gutachten/Fahrzeugschein). In Hessen werden Einzelbetriebserlaubnisse nur zentral durch Fulda und Marburg (Ausnahme: Hochtaunuskreis) ausgestellt, deshalb ist es bei uns in der Praxis teurer und aufwändiger.

    Ja, die Rückseite ist das Gutachten und die Vorderseite die Betriebserlaubnis (da steht: " Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach §4 Abs. 5 FZV >>Betriebserlaubnis erlteilt<< ").

    Diese Betriebserlaubnis wird dann nur noch gestempelt und unterschrieben von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle in München; Kosten 10,80 Euro.

  • Eine Frage zum Fahren mit Knielenker:


    Wenn ich den Street zulassen will, dann gehe ich mit der Betriebserlaubnis vom TÜV zur Zulassungsstelle und kriege da einen Stempel. Durch die „gestempelte“ BE (Betriebserlaubnis) kriege ich dann eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen, korrekt? Das heißt wenn ich den Knielenker draufbaue erlischt die BE und somit auch der Versicherungsanspruch. Wenn ich dan angehalten werde ist das eine Straftat?!


    Danke.

  • Hallo maxharrison, soweit fast richtig.

    Dieses mitgelieferten DIN A4 Papier hat eine Vorder- und eine Rückseite.

    Die Rückseite ist das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" bei mir wurde dieses von DEKRA (und nicht vom TÜV) erstellt.

    Dieses Gutachten wird für jedes Fahrzeug separat erstellt, ist damit ein Einzelgutachten mit Fahrgestellnumer und sonstigen fahrzeugspezifischen Angaben.

    Die Vorderseite ist die "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. §4 Abs. 5 FZV" hier wird in dem rechten Feld "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach §4 Abs. 5 FZV" durch Stempel und Unterschrift der Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt.

    Die Versicherung kannst du bereits vorher online (z.B. bei der HUK) abschliessen und bekommst per Post das Kennzeichen zugeschickt oder man kann das auch bei einer Niederlassung oder einem Versicherungsbüro der Versicherung machen und das Kennzeichen gleich mitnehmen.

    Manche Versicherungen (z.B. WGV Versicherung) wollen eine Kopie der gestempelten Betriebserlaubnis haben.


    Durch die Montage des Knielenkers erlischt meines Erachtens die Betriebslaubnis.

    Ob das Fahren ohne Betriebserlaubnis eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt kann ich Dir nicht sagen, ich tippe auf Zweiteres.

    Gruß Horst

  • Hallo,

    kurzes Update von mir. Hatte die Pocket-Bike Reifen drauf. Einer hatte Materialfehler und ist an mehreren Stellen geplatzt (Luftdruck war ok). Danach habe ich wieder die originalen Reifen aufgezogen. Subjektiv ist er auf gerade Strecke wieder etwas langsamer. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er wesentlich sparsamer ist. Ich muss dazu sagen, dass ich auf meinem täglichen Weg viele Steigungen/Gefälle habe. Ich denke mal, dass die Elektronik auf die Orginalreifengröße abgestimmt ist. Der Mini fährt mit diesen Reifen kraftvoller die Steigungen hoch und bekommt anscheinend durch die höhere Umdrehungszahl bergab mehr Energie zurück als mit den größeren Reifen. Ich werde es wohl ersteinmal bei den Orginalreifen belassen...

    Gruß

    Frank

  • Hallo hallo,

    habe lange nicht mehr reingeschaut.

    Also ich fahre alles, ich habe zwei Mini Pro Street ein one S2 und einen Elite aber nicht auf der neuesten FW!. Ich bin mehr auf meiner Seite unterwegs „Ninebot by Segway Deutschsprachig“ da bekomme ich Push Benachrichtigung und kann schneller reinschauen oder auch antworte. ?


    Lg

  • Hat schon jemand den neuen mini? (i-Walk Streetrunner)

    Ninebot Elite+

    I've seen things you people wouldn't believe. Attack ships on fire off the shoulder of Orion.

    I watched C-beams glitter in the dark near the Tannhäuser Gate. All those moments will be lost in time, like tears in rain. Time to die.

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