Zuerst: Frag am besten einen Anwalt. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das oft sogar kostenlos.
Allerdings hältst du dich ja recht vage. Wenn du rechtzeitig widerrufen hast, musst du das natürlich nachweisen können. Dann stellt sich ja die Frage, wie und wann der Händler auf den Widerruf reagiert hat. Der Händler ist ja wohl irgendwie der Ansicht, dass du nicht fristgemäß widerrufen hast.
Grundsätzlich gilt ja bei Fernabsatzverträgen, dass man die Ware so testen darf, wie man es im Ladengeschäft könnte. Wird die Ware im verschlechterten Zustand zurück gegeben, kann der Händler dafür Ersatz fordern, also einen geringeren Betrag zurückerstatten. Allerdings habe ich auch schon von einem Urteil gelesen, das besagt, dass man ein Wasserbett Zuhause mit Wasser befüllen und testen kann, ohne dass man eine geringere Rückerstattung vom Händler hinnehmen muss.
Was ich mir allerdings auf keinen Fall vorstellen kann, ist dass der Händler bei der Rückerstattung aktuelle Marktpreise oder theoretisch mögliche erwirtschaftete Gewinne abziehen kann, egal was er in seinen AGB schreibt. Das würde ja bedeuten, dass er dir mehr zurück erstatten müsste, als du ursprünglich bezahlt hast, wenn der Marktpreis inzwischen gestiegen wäre. Einfach sagen "wenns billiger wird, geb ich dir weniger zurück, wenns teurer wird, hab ich eben Glück gehabt" kann er sicherlich nicht.
Deine Bitcoin-Geschichte ist sicherlich etwas speziell, aber für einen Händler kann ja nur von Bedeutung sein, ob sich die Ware durch deine Benutzung/Ausprobieren verschlechtert hat und nicht, ob du die Möglichkeit gehabt hättest, durch diesen Test Geld zu verdienen. Mit einem DVB-S-Receiver kann ich mir in 14 Tagen auch einen halben Monat an Kabelgebühren sparen und mit einem Bügeleisen könnte ich den Nachbarn für 3.50 EUR die Wäsche bügeln.
Zinsen könnte der Händler allerdings verlangen, das müsste allerdings irgendwie an irgendwelche Leitzinsen der Bundesbank oder EZB gekoppelt sein (sehr dünnes Halbwissen von mir), aber sollte bei dem Betrag und dem kurzen Zeitraum auf jeden Fall im einstelligen Eurobereich liegen.
Bei fast 500 Euro würde ich hier auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, so lange du dir sicher bist, dass du wirklich innerhalb der 14 Tage nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag widerrufen hast und dass du vorher eine rechtskräftige Widerrufsbelehrung erhalten hast. Da mir AGB und die Aussage des Händlers in Bezug auf "Zeitwert der Ware" und "kalkulatorischen Miningertrag" äußerst fragwürdig erscheinen, würde ich nicht davon ausgehen, dass man ihn ohne Zitat des ein oder anderen Paragraphen "überzeugen" kann.
Ich weiß nicht, welcher Art dieses Mining-Teil ist, aber eine Sache solltest du berücksichtigen: bei Datenträgern gelten besondere Regeln. Wenn da also z.B. Software dabei war, wo du den Datenträger entsiegelt hast, solltest du dies insbesondere mit einem Anwalt klären.