Eine Frage zum Fahren mit Knielenker:
Wenn ich den Street zulassen will, dann gehe ich mit der Betriebserlaubnis vom TÜV zur Zulassungsstelle und kriege da einen Stempel. Durch die „gestempelte“ BE (Betriebserlaubnis) kriege ich dann eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen, korrekt? Das heißt wenn ich den Knielenker draufbaue erlischt die BE und somit auch der Versicherungsanspruch. Wenn ich dan angehalten werde ist das eine Straftat?!
Danke.