Guten Morgen Ninebot Gemeinde,
ich war letztes Jahr geschäftlich in Peking/China und bin im Büro mit dem Xiaomi Ninebot mini rumgefahren und wollte mir sofort eins mitbringen, da diese Teile auch recht erschwinglich sind (1.999 rmb normal und 2.249 rmb für Pro 320) aber 1. war es vergriffen und nur online bestellbar auch im Xiaomi-Shop gab es nur das Vorführmodel und 2. hätte ich es wohl schwer gehabt mit dem Flieger und dem Akku. Ich habe damals 3 Xiaomi 10.000mAh PowerBanks mitgenommen, den in meinem Handgepäck hat keinen interessiert auch nicht in der Schweiz bei der Zwischenlandung aber die aus meinem Koffer haben die chinesichen Behörden bereuts vor dem Abflug rausgenommen und einen Zettel hineingelegt, dass dies wegen Sicherheitsregularieren nicht erlaubt sei.
Lange Rede gar kein Sinn
Was mich nun brennend interessiert ist, wie es jetzt mit der Zulassung bzw. mit dem Betrieb eines Ninebot mini (nicht street) ist? Man glaubt es kaum, aber ich habe alle 60 Seiten dieses Threats gelesen und vernommen, dass jmd sich ein Versicherungskennzeichen besorgt hat oder mit der Kopie der Ablehnung der Versicherung fährt. Das ist leider keine eindeutige Lösung. Ich finde den mini mit "Knielenker" esthetischer und einfach "cooler" , daher würde ich gerne diesen wenn möglich legal auf der Strasse bewegen wollen.
Das man ein Versicherungskennzeichen besitzt, bedeutet nicht automatisch dass im Versicherungsfall die Versicherung haftet oder zahlt. Bekanntlich suchen Versicherungen erst einmal Gründe nicht zu zahlen und hier würden sie sicherlich am längeren Hebel ziehen im Fall der Fälle.
Kennzeichenhalterung, Rückstrahler/-licht, Frontstrahler/-licht sehe ich jetzt nicht als die Herausforderung, sondern eher unsere Bürokratie hier in DE. Das es min. exakt 20cm vom Boden weg sein muss, die Strahler nicht logisch oder technisch positioniert werden dürfen, sondern nach Vorschrift wie es im Buche steht etc.
Eine weitere Frage wäre, angenommen das Teil ist versicherut und offiziell angemeldet bzw. darf betrieben werden. Fährt man damit auf dem Gehweg u. in der Fußgängerzone oder darf/muss man auf der Straße damit fahren, weil es schneller als 6km/h fährt?
Viele Grüße