Homerfan Mi-Padawan
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Beiträge von Homerfan

    ...

    Drück einfach mal bei einer bestehenden Verbindung das Gimbal etwas nach oben (Richtung Drohne) oder etwas zu einer Seite... verändert sich dann die Anzeige?

    ...

    Das auch schon probiert? Ändert sich evtl. kurzfirsitg etwas?


    Ansonsten mal beie Versionen überprüfen (App und Drohne). Zur Zeit ist die App leider nicht im Google App Store auffindbar. Versuch es mal hier direkt beim Hersteller

    Hmm, Du scheinst leider Recht zu haben. Sie haben jetzt durch die Konzentration auf die neue X8 Drohne, unsere (alte) Drohne leider total vernachlässigt.

    Das Support-Forum war schon seid vielen, vielen Monaten (wenn nicht Jahren) nicht mehr aktuell gehalten worden ... Fragen blieben dort schon ewig offen. Jetzt keine Downloadmöglichkeiten mehr der Firmware und nicht mal mehr die Möglichkeit zu falschen ... echt traurig...


    Echt Schade, denn unsere Xioami Drohne ist nach wie vor (wenn sie denn fliegt) eine sehr gute Drohne die locker mit DJI mithalten kann ... bin echt endtäuscht von fimi :cursing::thumbdown:



    NACHTRAG: gerade beim Recherchieren gefunden... auch wenn es (wahrscheinlich) nichts bringt. Bau mal das Gimbal (mit Kamera) ab und versuch es dann noch mal mit der Kompasskalibrierung und dem Starten ... Und noch ein Tipp, der eigentlich unsinnig ist, schalte das GPS am Handy ein...

    Hmm, das Verfahren mit dem Aufspielen über die SD-Karte und einer bin Datein funktioniert nicht mehr? Auch nicht mit der alten (verlinkten) bin-Version auf der SD-Karte? Das wundert mich, da es ja eigentlich die Drohne flasht....

    Aber wenn Du das sagst wird es wohl so sein...


    Dann bin ich auch mit meinem "Latein" am Ende. Da kannst Du nur hoffen, dass das mit dem näcshten Update wieder behoben wird...

    Viel Glück

    Hmmm, ich habe mal davon gehört das man angeblich auch "downgraden" kann in den Versionen. Habe aber meistens nur schlechte Erfahrungen damit gelesen und weiß auch eherlich nicht mehr wie es ging bzw wo man die alten Verionen runterladen könnte ... tut mir leid. ?( (Nachtrag, doch noch gefunden und hier später ergänzt!)


    Da bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als den Support des tatsächlichen Herstellers (Fimi) anzumailen, unter: support@fimi.com (in Englisch).

    Soweit vorhanden sämtliche Daten und evtl. Logfiles mit dazu packen ...

    Es kann zwar dauern aber sie antworten eigentlich schon ... Einigen haben sogar eigene Firmenversionen eigens auf ihre Probleme "zugeschnitten" von denen bekommen. Also ganz so pessimistisch würde ich nicht über den Support denken ... kann halt nur etwas dauern...


    Ich drück Dir die Daumen. Solltest Du Antwort oder Lösung bekommen haben, wäre es super, wenn Du es hier noch berichten würdest.


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    NACHTRAG: Hab doch noch die alte Anleitung gefunden, nur leider gibt es die offiziellen Downloads der alten Versionen nicht mehr im Netz.

    Habe aber noch eine Quelle gefunden, die ich aber ausdrücklich nicht getestet habe und auch nicht weiß ob sie überhaupt funktioniert. ISt nur die einzige, die ich überhaupt gefunden habe. Also bitte mit äußerster Vorsicht zu benutzen. Sollte die Drohne bei Euch sonst "normal" fliegen, würde ich nichts tun!


    Hier die Anleitung:


    Einspielen neuer Firmware - Vorgehensweise:


    1) SD Karte in der Drohne formatieren (hierfür kann ruhig eine langsame, kleinere SD Karte verwendet werden!)

    * in der App, über: Settings --> Camera Settings --> Format TF Card


    2) Drohne ausschalten und SD Karte entnehmen


    3) das Firmware von der Webseite herunterladen (ist eine ZIP Datei) und entpacken


    4) die entpackte .bin-Datei in das Stammverzeichnis (nicht in einen Unterordner!) der Karte kopieren


    5) Karte wieder in die Drohne stecken und die Drohne einschalten

    * nach ca. 3-5 Sek. blinkt das kleine rote Licht an der Kameradrohne (unter dem Objektiv)

    [Im Normalfall leuchtet die kleine rote Lampe unter dem Objektiv dauerhaft.]


    Parallel dazu beginnen die weißen Positionslichter im gleichen Takt wie die kleine rote Lampe an der Kamera zu blinken. Dies bedeutet, dass das Update nun eingespielt wird.

    Dohne jetzt auf keinen Fall ausschalten!!!

    Das Update kann locker 2 Minuten dauern, also nicht ungeduldig werden!


    6) nach dem Update wird die weiße Lampe (über dem Objektiv) ausgehen.

    Danach solange warten, bis die kleine rote Lampe (unter dem Objektiv) wieder dauerhaft leuchtet, auch die Positionslichter sollte nun wieder „normal“ langsam vor sich hin blinken (oder dauerhaft leuchten).

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    ALLES OHNE GEWÄHR!!! Und auf eigene Gefahr und Verantwortung.

    Letzte Hilfe immer der Support von Fimi (Mailadresse, siehe oben)


    Viel Glück

    Ich wollte nur nicht einfach den Link zu der Versicherung einstellen ohne auch Hintergrundinfos und Problematiken zum allg. Thema dazuzuschreiben.

    Das wäre irreführend, untransparent und unseriös.


    Außerdem habe den Link dazu ja schon hier im Thread mit aufgeführt!


    @AcidRain ich bin nicht der Einführer, solange ich nicht damit handle!


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    Die Definition, wer unter den Begriff des Einführers fällt, findet sich in § 3 Abs. 1 Nr. 14 FuAG wieder.
    Dort heißt es:
    "jede in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die eine Funkanlage aus einem Drittstaat in Verkehr bringt;"


    Nun muss man noch das Inverkehrbringen näher defininieren. Die Definition dafür findet sich in § 3 Abs. 1 Nr. 10 FuAG wieder.
    Dort heißt es:
    das erstmalige Bereitstellen von Funkanlagen auf dem Markt der Europäischen Union;


    Es geht noch weiter, nun muss man das Bereitstellen definieren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9):
    jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe einer Funkanlage zum Vertrieb, zum Gebrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;


    Dabei ist das letzte Wort "Geschäftstätigkeit" entscheidend. Diese liegt nicht vor, wenn Sie die Drohne privat importieren ohne Veräußerungsabsicht.

    Deswegen bin ich kein Einführer und unterfallen nicht der Regelung des § 12 FuAG.

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    @SoLeo da ich eine Versicherung gefunden habe, bei der ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, die auch explizit Drohnen mitversichert und mir dafür die besagte Bescheinigung ausgestellt hat.

    ABER: ich zahle den Beitrag von 66€ im Jahr für die "normale Haftpflichtversicherung, wissend, dass ich bei einem Drohnen-Versicherungs-Fall, höchstwahrscheinlich auf meinen Kosten sitzen bleibe...

    ABER: (und das war/ ist mir wichtig gewesen) Bei einer Kontrolle kann mir erst mal keiner was...

    Na ja, ich denke nicht, dass man in Deutschland, bei Einhaltung der "normalen" Drohnenverordnung und nur als Betreiber der Drohne (nicht wie der Einführer der Drohne von der die Verordnung spricht) überhaupt eine Strafe zahlen muss.

    Wichtig ist halt nur, dass man die Drohnenverordnung zwingend einhält (nur da fliegt wo es erlaubt ist und sich niemand beschwert) und seine Versicherungsbescheinigung dabei hat.


    Ordnungswiederichkeiten belaufen sich meist zwischen 10-50€ ... anders sieht es da im Ausland aus, da habe ich schon Horrorgeschichten gelesen (die abre auch nicht stimmen müssen).


    Macht Euch nicht verrückt, haltet Euch an die Drohenverordnung, habt die Versicherungsbescheinigung dabei und fragt im Zweilfel die Grundstüksbesitzer bzw bei der Komune vor Ort wo ihr fliegen dürft.

    Viel Text ....

    Aber so wie ich das sehe, gilt es so, wenn man auf ein CE Kennzeichen verzichten will, dann muss man aber EU-Konformitätserklärung einreichen. Und das ist sicher nie erfolgt.

    Außerdem steht bei unserer Drohne ja das Funkanlagengesetz, die einfach ausgedrückt sagt, das unsere Drohne zu stark funkt (sendet) und somit mit gesetzeskonform ist.

    Du kannst an dieser Stelle sicher auch nur vermuten und hoffen das die Versicherung zahlt.


    Und ich behaupte weiterhin, daß die Versicherung sich auf ihr Kleingedruktes berufen wird und nicht zahlen wird. Eben ganz simpel nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Man kann nur hoffen, dass die Versicherung bei einer Bagatelle ohne große Nachfrage zahlt (wobei ich selbst das bezweifle) Aber spätestens wenn es um große Summen geht werden sie das genau nachforschen... und da Du diese Nebenbestimmungen anfangs unterschrieben hast, werden sie sich auch darauf berufen, ob du es vorher wusstest oder nicht. Wie heißt es so schön :Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


    Aber Hoffnung stirbt bekanntlich immer zum Schluß.


    Ich hoffe für Dich, dass es nie zum Streitfall kommt... oder noch besser, frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach.... Auf die Antwort bin ich gespannt

    Im Grunde hast Du vielleicht sogar Recht, das CE-Zeichen ist kein direktes Zulassungszeichen. Ist aber im Grunde auch egal. Es geht darum, dass das CE Kennzeichen eine Konformität mit dem europäischen Vorschriften und Gesetzen bestätigt.


    Ob CE Kennzeichen jetzt drauf ist oder nicht ist im Grunde irrelevant, wenn sie das Zeichen hätte würde man sie nur ohne Problem versichern können bzw würde im Streitfall auch Versichert sein.


    Nur Leider nicht hält unsere Drohne die europäischen (deutschen) gesetzlichen Bestimmungen des Funkanlagengesetz eben nicht ein.


    Das Funkanlagengesetz bezieht sich im Falle unserer Drohne ausschließlich auf die Sende- und Empfangsteile der Funkfernsteuerung, die in Deutschland durch die EU-Richtlinie 2014/53/EG (Radio Equipment Directive – RED) und seit dem 13. Juni 2017 durch das darauf basierende Funkanlagengesetz (FUAG) reguliert wird. Leider ist die Sendeleistung und Frequenz unserer Drohen nicht mit diesem GEsetz konform...


    Natürlich kannst Du auch Geräte ohne CE-Kennzeichnung in Deutschland betreiben. Das ist ja auch nicht die Fragestellung in der Threadüberschrift. ABER, offiziell einführen (und das ist das wichtige an der Stelle) dürftest Du sie eben nicht! Und unsere Drohne kommt aus China und nicht aus Europa!


    Denn Du darfst nur elektronische Dinge einführen die entweder im Vorfeld geprüft worden sind und dann ein CE Kennzeichen tragen oder eben wenn Du kein CE Kennzeichen auf dem Gerät hast, müsstet Du zumindest ein Konformitätsbewertungsverfahren eigenhändig beim zuständigen Amt Zoll/TÜV erwirken. Diese gibt Dir dann expliziet für Dein Einzelgerät die Zuslassung zur Einfuhr in Deutschland. Ohne eines der beiden Dinge macht man sich schon beim Einführen strafbar. Jedoch sind wir als reine Besteller (erst einmal) fein raus, da wir nicht als Einführer im Sinne des Gesetzes gelten.


    Aber die Xiaomi-Drohne funkt eben nicht in der Norm des Funkanlagengesetzes, daher bekommt sie eben kein CE-Zeichen und (ohne Umbau) auch kein positives Konformitätsbewertungsverfahren.


    Und auch wenn Du Dich durch den Betrieb erst mal nicht strafbar machst, es sei denn Du störst irgenwo den Funkverkehr, so wird sie Deine Versicherung IMMER auf den Passus im Kleingedruckten berufen können und im Streitfall NICHT zahlen! Sie werden schreiben, da die Drohen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, zahlen wir nicht. PUNKT!


    Und ohne Bescheinigung das Deine Drohne versicht ist, machst Du Dich auch als Betreiber strafbar ... das eben leider die Krux