brunbjoern Mi-Newbie
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Beiträge von brunbjoern

    Hallo Brunbjoern, war bei Deinem Ninebot dieses DIN A4 Papier "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4 Abs 5 FZV" beim Kauf dabei?

    Auf der Rückseite dieses Papier steht "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (§4 (5) FZV)" und ist mit den Fahrzeugdaten bereits befüllt.

    Gruß Horst

    Ja, war dabei, aber das ist nur ein Gutachten, womit eine Einzelbetriebserlaubnis überhaupt erst ermöglicht wird. Das ist noch nicht die Betriebserlaubnis. Diese muss von der Zulassungsstelle ausgestellt werden (Bestätigung durch Stempel auf dem Gutachten/Fahrzeugschein). In Hessen werden Einzelbetriebserlaubnisse nur zentral durch Fulda und Marburg (Ausnahme: Hochtaunuskreis) ausgestellt, deshalb ist es bei uns in der Praxis teurer und aufwändiger.

    Hab Stempel und Unterschrift auf diesem Papier bekommen. Keine Listennummer, kein Name eingetragen. Das sei nicht notwendig. Die Zulassungsstelle war sowieso überfordert und sie wussten nicht so recht, was sie machen sollten. Sie haben dann in Marburg angerufen. Man hat sich dann darauf geeinigt, das stempeln zu können. Ich musste nichts dafür bezahlen.

    Horst, vielen Dank für Deine Beschreibung!


    Das Problem hier in Hessen ist folgendes:

    Das es keine Typgenehmigung für das Teil gibt, ist eine Einzelbetriebserlaubnis auszustellen. Es heisst ja auch "Gutachten zur Erlangung der Betriebsgenehmigung nach §21 ...". In Hessen ist das allerdings so geregelt, dass diese nur von zentralen Ämtern ausgestellt wird. Meine Zulassungsstelle kann das nicht machen ("Wir haben hier keine Ingenieure sitzen"), Für mich ist Marburg zuständig. Dies kann man praktischerweise Online erledigen, allerdings werden hierfür €39.80 fällig, es gibt keine Möglichkeit, dies im Antrag zu ändern.
    Marburg prüft den Antrag gewissenhaft, vermutlich werden dutzende teuer ausgebildete Ingenieure den Antrag genauestens prüfen, forschen und intensiv diskutieren, ob man ihm genügen kann und darf. Dann bekommst Du irgendwann die Unterlagen per Post zugeschickt (sinngemäß: "aus Kostengründen erfolgt die Zusendung nicht als Einschreiben") und man darf dann erneut zur Zulassungsstelle um für €10,50 dann endlich die Bescheinigung abstempeln zu lassen.

    Und vermutlich kann ich dann versuchen, die Differenz wieder zurück zu fordern. Tolle Sache.

    Ich bin zurück von der Zulassungsstelle. Auch hier die Aussage, dass eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden muss. In Hessen ist es aber so, dass dies nur bestimmte Ämter machen, dementsprechend muss ich das in Marburg beantragen, es kostet knapp 40 € . Das geht wohl auch elektronisch und ich hoffe, ich muss die Originalunterlagen nicht hinschicken, dafür darf ich dann bestimmt nochmal zur Zulassungstelle. :(

    So, ich habe jetzt einen Weg gefunden, einige Beiträge nachlesen zu können, trotz Forumsfehler. Vermutlich konnte ich nicht alle Beiträge sehen. Ob es mir hilft, werden wir sehen.


    Viele Grüße,

    brunbjoern

    Moin und willkommen!

    Wenn die Dame bei der Zulassungsstelle sich gut auskennen würde, dann hättest du 10,50 Euro bezahlt - Begründung steht ein paar Seiten weiter vorn...

    Kann bitte nochmal jemand zusammenfassen, was man genau braucht und was man von der Zulassungsbehörde einfordern soll, um nur €10,50 zu bezahlen? Ich kann einen großen Teil der vorhergehenden Seiten aufgrund eines Forumsfehlers (?) leider nicht öffnen.

    Vielen Dank schonmal vorab!