esper Mi-Newbie
  • Mitglied seit 15. Dezember 2016

Beiträge von esper

    Habe den Versicherungsschein von wgv-himmelblau vor mir liegen. "Leichtmofa einsitzig bis 20km/h" unter "Fahrzeugart". Beim Online-Antrag gibst Du nur Hersteller (Ninebot) und dann die Fahrzeugindentifikationsnummer (FIN) ein. Die FIN steht auf der Betriebserlaubnis.


    MfG Ralf

    Tach zusammen.


    Was neues zum Thema Versicherung: wgv-himmelblau hat jetzt - im Gegensatz noch zum Dezember - Ninebot in der Online-Herstellerdatenbank. Habe gerade online Antrag gestellt. Wenn es klappt, 37,50 EUR für 12 Monate (über 23 Jahre), Kennzeichen kommt per Post.


    Ralf

    Ich zitiere mich mal selbst:

    Wegen Nachtarbeit werde ich wohl erst am Sonntag den ersten Kilometer fahren...

    Pustekuchen! Fieber, Schnupfen, Hals- und Gliederschmerzen. Ich habe noch nicht mal das Tutorial gefahren. In meinem Alter werde ich mir das bei Krankheit nicht unnötig antun...


    Gruß Ralf

    Beides haben aber die Klingeln gemeinsam: Das Anbringen ist eine extreme Fummelei, da der Befestigungsring m.E. zu kurz ist. Hat hier jemand eine Idee wie man das wirklich stabil hinbekommt?

    Tach.


    Ich habe das Ende des Gummibands komplett aus dem Klingelgehäuse entfernt und erst in der endgültigen Position auf dem Lenker wieder eingefädelt. Die Spitze des Bandes kann man dann mit den Fingerspitzen greifen und ordentlich spannen. Sitzt bisher bombenfest...


    Gruß Ralf

    Der Kennzeichenhalter - nun ja, was soll man dazu sagen?


    Wie der die TÜV Prüfung bestanden hat, ist mir ein Rätsel.

    Also ährlich, das Ding entspricht genau den Vorschriften - in diesem Fall § 27 FZV "Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens". Zitat:


    "Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein." (§ 27 Abs. 3 FZV).


    Ganz ähnlich komplexe Vorschriften mit millimetergenauen Vorgaben gelten z. B. für die Beleuchtung. Beispiel § 66a StVZO "Lichttechnische Einrichtungen".


    Was ich damit sagen will, dass Du zumindest bei nicht-vorschriftsgemäßen An-/oder Umbauten nicht nur das Stehmobil selbst riskiert, sondern auch ganz schnell den normalen Führerschein (sofern vorhanden) verlierst, wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis. Dazu brauch es im Zweifel nur einen missgelaunten Ordnungshüter mit Zollstock. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsstest Du nach dem Umbau ein neues TÜV-Gutachten und eine neue Betriebserlaubnis beantragen...


    Gruß Ralf

    Ständer ist "N/A" im Gutachten. Genau wie "Heizung"... :)

    Die Versicherung hab ich ohne alles bekommen. Mit 33€ Provinzial aber auch sehr teuer für 3 Monate

    Scheint der Preis bei unter 23jährigen Versicherungsnehmern/(Mit-)Benutzern zu sein? Und/Oder mit Teilkasko?


    Allianz war für mein Alter 18,30 EUR, AXA um die 14 EUR und wgv-himmelbau 11 EUR undzerquetschte. Jeweils Nur-Haftpflicht Dezember bis einschl. Februar. Aufs Jahr gerechnet lohnt sich definitiv ein Preisvergleich.


    Gruß Ralf

    Tach zusammen.


    Meine allerersten Erfahrungen mit dem "Ninebot Mini Pro 320 Street TÜV":

    • Am Black Friday bei Mactrade gekauft, 799,- EUR (mit "Finanzierungangebot" 10 x 79,90 EUR). Am 10. Dezember spätnachmittags in einem unnötig riesigen Karton geliefert. Zusammenbau mit Mühe (zwei linke 56 Jahre alte Hände), aber letztlich problemlos. Ganz offensichtlich tatsächlich Neuware (Mactrade bietet zur Zeit "Demo-Produkte", also B-Ware, verbilligt an).
    • Bezirksverwaltungstelle Dortmund-Hörde hat bis zum 13.12. noch nie eine Einzelbetriebsgenehmigung bescheinigt (Zitat: "17 Jahre hier, noch nie sowas gehabt"). Interessante Einzelheit: zunächst hieß es 9,90 EUR Gebühr, bis die "richtigere" Abrechnungsziffer gefunden wurde: 39,50 EUR.
    • Erfolgslos versucht, die billigste Mofa-Versicherung online abzuschließen (wgv-himmelbau.de) - Herstellernummer unbekannt. Auf E-Mail-Nachfrage nach 2(!) Tagen Antwort: wir versichern Ihr Dingens nicht. Da war ich schon beim lokalen Allianz-Versicherungsbüro gewesen und hatte ein Drittel mehr bezahlt. Bei der Allianz wird der Ninebot übrigens als "Stehmobil" klassifiziert...
    • Ich habe noch keine Zeit gehabt, das Dinge außerhalb der Wohnung zu fahren! Am Dienstag, als ich Zeit hatte, hat es einfach zu stark geregnet.
    • Unverständlich, dass das Stehmobil keinen Ständer (Kickstand) hat, vor allem, weil es dank der Anbauteile(?) nicht mehr balanciert. Ich würde es gerne auf die (Nacht-)Arbeitsstelle mitnehmen, aber so besteht die Gefahr, dass irgendjemand - z. B. die Putzfrauen/-männer - das abgestellte Ding einfach umschmeisst. Dasselbe gilt fürs Abstellen im Treppenhaus zu Hause. Außerdem ist es lästig, dass das Stehmobil beim Einschalten schon mal alleine loszufahren versucht. Kickstand ist bei ebay bestellt und angeblich schon unterwegs.
    • Wegen Nachtarbeit werde ich wohl erst am Sonntag den ersten Kilometer fahren...

    Gruß
    Ralf

    Wer jetzt hier im Recht ist kann ich nicht sagen, jedenfalls sieht es für mich so aus, das hier ne Menge Leute mit ungültiger Betriebserlaubnis herumfahren.

    Tach.


    Ich denke, das hier erklärt den Zusammenhang genauer. Zitat:


    Die Betriebserlaubnis ist ein Dokument, in dem ... ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Begutachtung des Fahrzeuges bescheinigt. Die Zulassungsbehörde stellt keine neue Betriebserlaubnis aus. Dazu müssen Sie sich ... bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen lassen.


    Das DEKRA-Gutachten an sich ist die EBE (Einzelbetriebserlaubnis), das Straßenverkehrsamt bescheinigt nur, dass das Gutachten vorgelegt wurde. Beides - Gutachten und Bescheinigung - sind Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum, und beide sind bei Mobilitätshilfen immer mitzuführen (§ 4 Abs. 5 S. 1 FZV).


    Gruß
    Ralf