- Erweiterte Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht über 1.000 g und bis 5 kg "außerhalb von Modellfluggeländen innerhalb Deutschlands "
- und geschlossener Räume
- Haftpflichtversicherung für Flugmodell über 25 und bis zu 150 kg
- Weltweite Zusatzversicherung für Modellflug
da steht ausserhalb
"Einzelmitglieder, die Flugmodelle mit einem Gesamt-Abfluggewicht von mehr als 1.000
Gramm auch außerhalb von Modellfluggeländen (auf der „grünen Wiese“) und innerhalb geschlossener
Räume (indoor) bis 5 Kilogramm betreiben möchten, müssen für diesen privaten
Einsatz eine Zusatzversicherung abschließen. Die Zusatzversicherung gewährleistet weltweiten
Versicherungsschutz. Alle DMFV-Mitglieder gemäß den auf Seite 5 de§nierten Bedingungen,
können diesen weltweiten Versicherungsschutz erlangen. Damit dieser besteht, müssen
die relevanten gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden."
Da die Sendeleistung unzulässig ist, besteht meiner Ansicht nach somit kein Versicherungsschutz.