SoLeo Mi-Padawan
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Beiträge von SoLeo

    Werde nochmals schauen ob der Elektriker nicht die Schrauben zu fest angezogen hat und so die Grundplatte nicht mehr ganz eben ist.

    Genau das hatte ich auch vermutet als ich deinen Beitrag hier gelesen habe. Wenn es durch das "Gewackel" nicht zu Funktionsbeeinträchtigungen kommt, dann würde ich mich daran aber nicht stören.

    SoLeo da ich eine Versicherung gefunden habe, bei der ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe, die auch explizit Drohnen mitversichert und mir dafür die besagte Bescheinigung ausgestellt hat.

    Es kann doch so einfach sein. :)

    Link zum Versicherungsunternehmen einstellen oder es benennen und die unnötigen Hinweise auf Gesetze, Verordnungen, CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung löschen. Damit wäre dem TE und anderen echt geholfen... :thumbup:

    Wichtig ist halt nur, dass man die Drohnenverordnung zwingend einhält (nur da fliegt wo es erlaubt ist und sich niemand beschwert) und seine Versicherungsbescheinigung dabei hat.

    Wie soll man denn die Drohnenverordnung einhalten und die Versicherungsbescheinigung dabei haben, wenn die Drohne aufgrund von Gesetzesverstößen gar nicht versicherbar ist? Homerfan - Du hast ja persönlich auf das Funkanlagengesetz, fehlende CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung hingewiesen.

    Die Anzeichen das es das Mi9 wird häufen sich...


    Im Netz gibt es schon einige von Xiaomi veröffentlichte Produktfotos und auch erste technische Beschreibungen.


    Als Prozessor soll der neue Snapdragon 855 von Qualcom zum Einsatz kommen.

    Nach Herstellerangaben wäre damit, gegenüber dem Snapdragon 845, eine Verbesserung der Perfomance um bis zu 45% zu erreichen.


    Beim Display wird von einem AMOLED mit einer Diagonale von 6,4 Zoll und einer Auflösung von 2280 x 1080 Pixeln berichtet.

    Der Fingerabdrucksensensor soll ins Display integriert sein und es soll auch eine HDR-Untertsützung haben.


    Bei den rückwärtigen Kameras ist von 48 + 12 Megapixeln plus Tiefensensor die Rede.

    Bei der Frontkamera sollen es 24 Megapixel sein.


    Die Akkukapazität soll bei 3500 mAh liegen.


    Außerdem soll das Mi9 über NFC verfügen.


    Der 1:1 umgerechnete Preis für das Mi9 soll sich um die 400 € bewegen. Eine globale Version ist avisiert.

    Viel Text ....

    Aber so wie ich das sehe, gilt es so, wenn man auf ein CE Kennzeichen verzichten will, dann muss man aber EU-Konformitätserklärung einreichen. Und das ist sicher nie erfolgt.

    Außerdem steht bei unserer Drohne ja das Funkanlagengesetz, die einfach ausgedrückt sagt, das unsere Drohne zu stark funkt (sendet) und somit mit gesetzeskonform ist.

    https://www.buzer.de/gesetz/12620/b29477.htm


    "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 und 14 mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."

    das sehe ich jetzt etwas anders.

    Man könnte ja auf das Smarthome verzichten und den Wohnungsschlüssel außen stecken lassen......

    [offtopic]

    Klar, wenn die staatliche Überwachung mit Kameras und Bodysensoren unsere Wohnungen absichern könnte, dann bräuchte es keine verschlossenen Wohnungstüren mehr. Dann müsste nur noch, dem schwedischen Beispiel folgend, die finanzielle Transparenz hergestellt werden.[/offtopic]

    ....die Chinesen spionieren schon genug bei uns.

    Dann muß ich denen nicht noch mehr Gelegenheit dazu geben........

    Aich wenn es nach Deinen Aussagen möglich ist. Es kommt für mich aus sicherheitslelevanten Aspekten nicht in Frage.

    Aber trotzdem danke.

    Mit der Einstellung sollte man einen Aluhut aufsetzen anstatt ein Smarthome einzurichten. Google und die Amis wissen doch eh fast alles über uns...

    Hallo liebe User!


    Ich habe folgendes Problem:

    Die Zusammenarbeit meines Redmi 6 mit Android Auto meines Opel IntelliLink funktioniert nicht.

    Sobald ich das Redmi 6 per USB-Verbinde und Android Auto aktiviere macht das Redmi 6 immer und immer wieder einen Neustart.

    Ich habe schon erfolglos verschiedene USB-Kabel getestet. Auch die Enwtickleroptionen am Redmi 6 sind aktiviert.


    Vielleicht hat hier noch jemand eine Idee woran es liegen könnte. Danke für eure Antworten,

    Serververbindung?

    Hallo Community,


    ich spiele mit dem Gedanken mir Yeelights für mein Zimmer zu kaufen. Leider bin ich von den ganzen Posts sehr verwirrt und weiß nicht genau wie das funktionieren soll. In meinem Zimmer ist eine ganz normale Deckenlampe die sich mit einem Lichtschalter an und aus schalten lässt. Wenn ich jetzt Yeelights an die Lampe schraube, und den Lichtschalter ausschalten würde, würden die Lampen via App ja nicht mehr steuerbar sein, da kein Strom fließt. Ich möchte jedoch meine Lampen weiterhin auch mit einem Lichtschalter und der App steuern können. ....

    Die "einfache Lösung" die der TE sucht scheint es wohl nicht zu geben. Er hat ja auch nicht annähernd beschrieben welche Yeelights er gerne kaufen möchte. Wer sein Zuhause, und sei es nur das Licht, gerne zum "Smart Home" aufrüsten will, der kommt ohne auf einen gewissen Komfort zu verzichten nicht um irgendwelche Steuerzentralen herum. Außerdem ist es sinnvoll sich ein gewisses Basiswissen im Thema anzueignen. Mal abgesehen von den evtl. notwendigen Eingriffen in die 220V-Hausinstallation, von denen man einem elektrotechnischen Laien grundsätzlich abraten sollte.

    Ähm. Ein 230V Lichtschalter ist ein 230V Lichtschalter. Dieser kann mit einem Zigbee 230v Funkschalter ausgetauscht werden.

    Ohne Dir irgendwie zu Nahe treten zu wollen. Ein herkömmlicher Lichtschalter (Aus-Schalter) unterbricht normalerweise nur den stromführenden Leiter (Phase). Ein 230V-Funkschalter, egal wie der kommuniziert (zigbee oder sonstwas), braucht eine komplette Spannungsversorgung mit Null-Leiter um die Elektronik zu Versorgen.


    Aber der Tipp ,einen netten Elektriker zu fragen, ist gut und kann manchmal sogar Leben retten.


    Die batteriebetriebenen Funkschalter sind ja im Prinzip nur Fernbedienungen die an die Wand geklebt werden.


    Edit: Es gibt gefühlt Millionen von Aleitungen und YouTube-Videos die sich mit genau diesem Thema beschäftigen.

    Es gibt von Xiaomi den WALL Switch mit einem oder 2 Tasten jeweils in der Batterie oder der 250V Variante. Wenn es dauerhaft betrieben werden soll sollte die 250V Variante benutzt werden. Der vorhandene Schalter wird dann einfach ersetzt durch den Zigbee 250v Schalter.


    Dann ist die Funk Bedienung und die manuelle Bedienung voll gegeben. Das Xiaomi Gateway 2 und ein lokales WLAN vorausgesetzt.

    "Einfach" den vorhandenen Schalter ersetzen wird wohl nicht reichen. Auch die Xiaomi WALL Switches in der Zigbee 250V Version werden eine komplette Spannungsversorgung mit Phase und Null brauchen? Für einen einfachen Ersatz bleibt dann nur noch die Batterieversion oder Fachwissen.

    Du kannst an dieser Stelle sicher auch nur vermuten und hoffen das die Versicherung zahlt.

    Ja, denn ich habe keinen Nachweis ob und mit welchem Ergebnis da irgendwelche Rechtsstreitigkeiten gelöst wurden. Wenn man aber bedenkt das die Haftpflichtversicherung auch greift wenn man mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrrad einen Unfall verursacht und sich nicht an die geltenden Regeln (fahren auf dem Bürgersteig entgegen der Fahrtrichtung) hält, dann könnte ich mit meiner Vermutung nicht ganz so falsch liegen.

    Hier wird ja einiges wild durcheinander gewürfelt.

    Natürlich kannst Du auch Geräte ohne CE-Kennzeichnung in Deutschland betreiben. Das ist ja auch nicht die Fragestellung in der Threadüberschrift. ABER, offiziell einführen (und das ist das wichtige an der Stelle) dürftest Du sie eben nicht! Und unsere Drohne kommt aus China und nicht aus Europa!


    Nach dieser Aussage müssten 100% aller Produkte ohne CE-Kennzeichen aus China und den USA beim Zoll hängenbleiben, was definitiv nicht der Fall ist. Eventuell kann man Probleme bekommen wenn man solche Produkte gewerbsmässig weiter verkauft. Als Privatanwender eher nicht. Das hast du ganz richtig erkannt.

    Aber die Xiaomi-Drohne funkt eben nicht in der Norm des Funkanlagengesetzes, daher bekommt sie eben kein CE-Zeichen und (ohne Umbau) auch kein positives Konformitätsbewertungsverfahren.

    Auch was das Funkanlagengesetzt betrifft, werden immer Händler und Hersteller in die Pflicht genommen. Außerdem sind Amateurfunkanlagen und Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen ausgenommen. Siehe hierzu auch -> wikipedia.de


    Ob sich eine Haftpflichtversicherung so einfach herausreden kann bezweifle ich stark. Solange nicht Fahrlässigkeit nachgewiesen ist, dürfte es schwer fallen, denn der Versicherungsvertrag hätte bei eingehender Prüfung des Versicherungsunternehmens nicht zustande kommen dürfen. Somit wärst du als Versiccherungsnehmer "übervorteilt" worden.


    Ansonsten ist selbstverständlich beim Betrieb von Drohnen das geltende Recht (Drohnenverordnung) zu beachten. Ich verlinke mal den Flyer des BMVI und hoffe damit etwas Licht ins Dunkel zu bringen.