Eine erste Reaktion auf dieses "gebashe" von wegen 16, 32 oder 64GB in Smartphones, hat nun die ersten Gegner auf den Plan hervorgerufen. Es ist doch bisher immer so gewesen, dass die Hersteller mit diesen Einheitsgrössen werben aber wir als Kunde nie das erhalten was drauf steht. Dies soll transparenter gemacht werden in Zukunft.
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Jeder kennt das: 16 GB Speicherplatz verspricht der Smartphone-Hersteller. In Wahrheit sind es aber viel weniger:
- beim Iphone sind bereits 4 GB belegt,
- beim HTC One 6 GB,
- und bei Samsung Galaxy S4 sogar etwa 8 GB.
Vorinstallierte Apps belegen extrem viel Speicherplatz. Und die kann man häufig nicht einmal löschen. Das soll sich jetzt ändern.
Südkorea zieht Notbremse
Wenn dem Kunden 16 Gigabyte versprochen würden, dann müsse er auch 16 Gigabyte bekommen, meinen die Verbraucherschützer von "Which?". Florian Glatzner vom Bundesverbandder Verbraucherzentralen (vzbv) schlägt in dieselbe Kerbe. Es müsse transparent gemacht werden, "wie viel Speicherplatz auf einem beworbenen Gerät zur Verfügung steht", sagt Glatzner heute.de. Bisher erhalte der Kunde darüber keinerlei Informationen.
Als erstes Land weltweit hat Südkorea nun die Notbremse gezogen – und zwar gleich doppelt: Smartphone-Hersteller müssen ihren Kunden ab April die Möglichkeit geben, vorinstallierte Apps von ihren Geräten löschen zu können. Ausgenommen sind lediglich Apps, die für den Betrieb eines Gerätes unverzichtbar sind. Außerdem müssen die Hersteller detailliert über den freien Speicherplatz informieren, der auf ihren Geräten tatsächlich zur Verfügung steht.
"Mit diesem Schritt soll eine überzogene Praxis geändert werden, die Smartphone-Nutzer belästigt und zu einem unfairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern führt“, begründete das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Zukunftsplanung südkoreanischen Presseberichten zufolge seine Entscheidung.
Deutsche Verbraucherschützer begrüßen diesen Vorstoß: "Als VerbraucherzentraleBundesverband sind wir der Ansicht, dass ein Nutzer selbst die Kontrolle über seine Geräte haben sollte, wenn dies sein Wunsch ist", so Glatzner vom vzbv auf Nachfrage von heute.de. Die Entscheidung der südkoreanischen Regulierer sollte deshalb Schule machen.
Quelle : heute.de